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Unterstützung für Vermessungsleistungen, Auftragserteilung und Informationen im Kataster

Dazu gehören  die Zerlegung (Bildung neuer Flurstücke zwecks Eigentumswechsel), Gebäudeeinmessung, Grenzwiederherstellung und Bodenordnungsverfahren.  

Amtliche Katasterauszüge für Bauantrag oder Bank

Diese Auszüge (Flurkarte, Eigentümerliste der Nachbarn, Bodenschätzungsergebnisse) können Sie direkt bei uns (ohne versteckte Mehrkosten) bestellen. Zum Antrag >>

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Eigentumswechsel eines Flurstücksteils

Sie wollen einen Teil eines Flurstücks erwerben, veräußern oder verschenken. >> zum Antrag

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Dann ist vor dem Eigentumsübergang die Zerlegung des Flurstücks in die zukünftigen Teile erforderlich. Die Flurstückteile bekommen von uns jeweils eine neue Nummer und sind so vom Notar/Grundbuchamt separat "ansprechbar". 

Das Flurstücksteil das den Eigentümer wechseln soll nennen wir Trennstück. Die Grenzen dieses Teils werden im Rahmen der Vermessung exakt definiert.

Damit schaffen wir Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer

Den Antrag zur Flurstücksbildung können Sie hier vorab formlos stellen. Geben Sie uns einfach die wichtigsten Informationen. Alle weiteren Schritte leiten wir für Sie in die Wege. Natürlich informieren wir Sie auch zu den entstehenden Kosten. Mit dem Absenden des Formulars entstehen für Sie keine Kosten!

Zum Antrag >>

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Sie wollen ein Gebäude einmessen lassen

Mit der Gebäudeeinmessung erfüllen die Verpflichtung nach §6 SächsVermKatG. >> zum Antrag

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Ihr Neubau ist gerade fertig gestellt. Nun kommen noch Außenanlagen, Garten und Terrasse dran. Die Verpflichtung nach dem Sächsischen Vermessungsgesetz spätestens 2 Monate nach Fertigstellung den Neubau einmessen zu lassen, kennt kaum jemand. Und, ganz ehrlich, selbst wenn man das Gesetzt kennt, die Terrasse ist in diesem Moment wichtiger. 

Andererseits ist es so, das die Einmessung eines Einfamilienhauses in den 90'er Jahren noch 260,- bis 400,-DM kostete, aber heute mit einer Vermessungsgebühr von ~978,-€zu Buche schlägt.

Es lohnt sich also nicht zu lange zu warten.

Den Antrag auf Gebäudeeinmessung können Sie hier vorab formlos stellen. Geben Sie uns einfach die wichtigsten Informationen. Alle wichtigen Schritte leiten wir dann für Sie in die Wege. Natürlich informieren wir Sie vor einer verbindlichen Beauftragung zu den entstehenden Kosten. 

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Kennzeichnung des rechtsverbindlichen Grenzverlaufs

Nur eine Wiederherstellung von Grenzen gibt rechtliche Sicherheit und verbindliche Grenzmarken an der richtigen Stelle. >> zum Antrag

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  • Wo ist meine Grenze?
  • Stimmt der komische Stein den mir mein Nachbar gezeigt hat?
  • Baut mein Nachbar wirklich genau 3m von der Grenze entfernt?

Die einzige rechtsverbindliche Antwort darauf findet die amtliche Grenzwiederherstellung. Sie ist immer einem Rechtsstreit vorzuziehen. Dabei wird nicht etwa die Flurkarte abgesteckt. Denn die Karte ist nur das Abbild des amtlichen Grenznachweises. 
Grenzen sind in den so genannten Liegensschaftskatasterakten maßlich definiert. Die Auswertung dieser Akten und die Herstellung des örtlichen Bezuges über gefundene identische Punkte ist ein komplizierter mathem. Prozess, der (ganz nebenbei) auch noch als rechtssicheres Verwaltungsverfahren durchgeführt werden muss.

Den Antrag auf Grenzwiederherstellung können Sie hier vorab formlos stellen. Geben Sie uns einfach die wichtigsten Informationen. Alle weiteren wichtigen Schritte leiten wir für Sie in die Wege. Natürlich informieren wir Sie auch zu den entstehenden Kosten (Gebühren nach der sachsenweit einheitlich gültigen SächsVermKoVO). Mit dem Absenden des Formulars entstehen für Sie noch keine Kosten!

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